http://www.sueddeutsche.de/politik/g-gipfel-drei-bengalos-reichten-fuer-die-polizei-attacke-1.3616947
Wer, wo und wie im Recht oder Unrecht ist, ist nicht immer einfach zu entscheiden. Wo Freiheit gesichert wird und auch muss, werden unterschiedliche Formen der Freiheit ausgelebt. Die Einen demonstrieren für die Freiheit im Handel, die Anderen für die Kritik daran. Liberale und Neoliberale nutzen jeweils auf ihre Weise die Freiräume, die sie haben. Nicht immer so, dass ein harmonisches Miteinander und Nebeneinander gewährleistet ist. Dazwischen die Ordnungsmacht, die für Ruhe und Ordnung der Performance des RegierungsRituals sorgen soll, die den Zweck hat, die Welt - je nach Standort und Standpunkt - zu begeistern oder wach zu rütteln. Dabei besteht immer die Gefahr, dass die Situation falsch eingeschätzt und rechtliche Grenzen übergehandelt werden. Die in dem Link unten enthaltene “ Geschichte der Eskalation eines ungewöhnlichen Protestgeschehens “ zu den Vorkommnissen anlässlich der G20 Konferenz in Hamburg kann geradezu als paradigmatisch angesehen werden. Sie kann auch als juristischer Teil der Gegenperformance angesehen werden. Gewollt öffentlichkeitswirksam sind beide Aktionsformen. Leider ist es so, dass die gegensätzlichen Standpunkte in der allgemeinen Willensbildung nicht zum Ausgleich beitragen, sondern zur Dissipation und verhärteten Blockbildung in der Gesellschaft führen. War vielleicht doch etwas zu vorschnell der gesteigerte Einsatz der Polizeikräfte in Hamburg?
http://www.polizei.hamburg/10-09-juli-np/9008868/10-09-juli-a/
http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/G20_Protest.pdf
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