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Über Personendaten zu verfügen, ist immer kritisch und erfordert sensibelsten Umgang mit den so gewonnenen Informationen. Sie ermöglichen Einsichten und weitere Verwendung, die ggf. mit Persönlichkeitsrechten nicht im Einklang stehen. Zum Schutze dieser Persönlichkeitsrechte hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die einzuhalten sind. Der Verband Bitcom ( www.bitcom.org ) hat aus diesem Grund zur Erleichterung und Einführung in die Problematik ein Handbuch für Betriebe erstellt, dass den Umgang mit diesen speziellen Datenschutzanforderungen erleichtern soll. Das Handbuch kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden: https://www.bitkom.org/Publikationen/2016/Leitfaden/Verfahrensverzeichnis/2016-03-22-Leitfaden-Verfahrensverzeichnis.pdf
Vorwort zur Version 3.0
Mit fortschreitender Digitalisierung der Wirtschaft sind immer mehr Unternehmen gefragt, über die Verarbeitung personenbezogener Daten Transparenz zu schafen und Auskunft zu erteilen. Damit steigt die Notwendigkeit einer Handreichung, die sowohl dem neubestellten betriebli-chen Datenschützer den Einstieg erleichtern, als auch erfahrenen Datenschützern Gewissheit im Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen geben soll
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